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05.02.2015

© Verlag Stahleisen GmbH

Neue Richtlinie veröffentlicht

Am 5. Januar 2015 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den ressortabgestimmten Entwurf der neuen Richtlinie für das Nachfolgeprogramm des Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) veröffentlicht. Bis zum 31. Dezember 2014 wurden  über 20 500 ZIM-Kooperationsprojekte mit einem zugesagten Fördervolumen von rund 2,8 Mrd. Euro auf den Weg gebracht. Daraus geht hervor, dass sowohl der Name des Programms als auch dessen grundsätzliche Ausrichtung und Struktur erhalten bleiben. Das ZIM hat zum Ziel, die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen zu stärken und dadurch einen Beitrag zum Wachstum der Unternehmen sowie zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu leisten. 


Das themenoffene Programm wird weiterhin Forschung und Entwicklung (FuE) durch mittelständische Unternehmen und mit diesen zusammenarbeitende wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen fördern. Gegenstand der Förderung sind sowohl FuE-Einzelprojekte als auch FuE-Kooperationsprojekte und Kooperationsnetzwerke.

Seit Ende Januar 2015 sind auch die neuen Antragsformulare für das Programm unter www.zim-bmwi.de abrufbar. Die neue ZIM-Richtlinie tritt erst mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, die an die Neuausschreibung der Projektträgerschaft für das Programm geknüpft ist. Die Bestellung der Projektträger erfolgt voraussichtlich im ersten Quartal 2015. Dann können neue Projektanträge eingereicht werden.

Das BMWi sieht ab 2015 eine Erhöhung des Budgets für das ZIM um 30 Mio. Euro vor, damit möglichst viele anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte von antragstellenden Unternehmen gefördert werden können.

Den Entwurf der neuen Richtline finden Sie unter http://www.zim-bmwi.de/download/infomaterial/entwurf-zim-richtlinie-2015.

www.aif.de


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